Liebe Angelfreunde,

der Vorstand des AV Mandelsloh e.V. lädt Euch hiermit zur Jahreshauptversammlung am

Samstag, den 18.03.2022 um 16.00 Uhr

in das Gasthaus: Oase – Haus an der Jürse (ehem. Soldartenheim in Luttmersen), Zur Jürse 1, 31535 Neustadt ein. Um eine verbindliche Rückmeldung über die Teilnahme wird bis 11.03.2023 gebeten!

Tagesordnung:

1.         Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit, Gedenken an die verstorbenen Mitglieder.

2.         Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 18.03.2022 durch den Schriftführer.

3.         Bericht des Vorstandes durch den 1. Vorsitzenden.

4.         Bericht des Gewässerwartes zur aktuellen Lage an den Pachtgewässern (inkl. Vorstellung eines weiteren möglichen Pachtgewässers!).

5.         Bericht des Kassenführers zum vergangenen Geschäftsjahr 2022.

6.         Bericht der Kassenprüfer zum vergangenen Geschäftsjahr 2022.

7.         Entlastung des Vorstandes für das vergangene Geschäftsjahr 2022.

8.         Bestimmung des Haushaltes für das neue Geschäftsjahr 2023:

            - Abstimmung über die Pacht eines neuen Gewässers.

            - Festlegung der Mitgliedsbeiträge 2023.

            - Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplans für das Geschäftsjahr 2023. 

9.         Vorstandswahlen:

            1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Kassenwart, Gewässerwart, Schriftführer, Jugendwart (jeweils für 2 Jahre).

10.       Wahl der beiden Kassenprüfer (jeweils für 2 Jahre)

11.       Anträge zur Jahreshauptversammlung.

            Hinweis:  Anträge müssen bis 7 Tage vor der Veranstaltung (11.3.2023) dem Vorstand schriftlich vorgelegt werden (per Post oder per                E-Mail an: Kontakt ).

12.       Festlegen der Termine für die Arbeitseinsätze.

13.       Verschiedenes:

            Organisation Weihnachtsmarkt, Anregungen oder Bedenken zum Vereinsgeschehen (u.v.m.)

14.       Administratives:           

b) Abgleichen der aktuellen Bank- und Adressdaten bzw. SEPA-Einzugsermächtigungen.

Hinweis: Abbuchungen der Vereinsbeiträge finden jeweils im Laufe des Geschäftsjahres statt. Strafgelder, bei Nichtabgabe der Fangmeldungen (bis 31.12. jeden Jahres) oder Nichtteilnahme an den Arbeitseinsätzen, werden entsprechend mit abgebucht.

c) Ausgabe der Jahresbeitragsmarken und Abstempeln der Mitgliedsausweise (ggf. Ausgabe neuer Mitgliedsausweise).

Hinweis: Alte Mitgliedsausweise sind bitte mitzubringen!

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand