Im Nachgang zu unseren beiden Versammlungen (ordentliche Mitgliederversammlung & Jahreshauptversammlung) vom 08.03.2025 ein paar Informationen für unsere Mitglieder:
1) Der Entwurf zur Neufassung der Satzung wurde bis auf ein paar Kleinigkeiten von der Versammlung beschlossen. Die nächsten Schritte nach der Überarbeitung des beschlossenen Satzungsenwurfes sind die notarielle Beglaubigung und der Eintrag ins Vereinsregister.
2) Die neue Gewässerordnung steht auf unserer Homepage zum Download bereit und ist unbedingt zu beachten!
3) In 2025 bleiben die Mitgliedsbeiträge unverändert.
4) In 2025 bleiben die Strafgelder für nicht geleistete Arbeitsdienste und nicht abgegebene Fangmeldungen unverändert.
5) Die Versammlung hat eine Anzahl von 3 Arbeitseinsätzen pro ordentlichen Mitglied in 2025 beschlossen. Zu beachten gilt weiterhin, dass es sich bei den Arbeitseinsätzen um eine Bringschuld handelt. Die Arbeitseinsätze können auch von Einzelpersonen in Absprache mit dem Gewässerwart durchgeführt werden. Um eine ausreichende Anzahl von Personen bei den Arbeitseinsätzen vor Ort zu haben, wurde jeweils der erste Samstag im Monat festgelegt. Für einen geleisteten Arbeitseinsatz reicht eine kurze Benachrichtigung an den Vorstand.
6) Der Antrag des Vorstandes, die Anzahl der Arbeitseinsätze in 2024 nachträglich von 4 auf 3 zu reduzieren, wurde von der Versammlung abgelehnt.
Bei eventuellen Rückfragen, könnt Ihr euch direkt an den Vorstand unter: KONTAKT wenden!
Petri heil!
wünscht euer Vorstand
Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung gemäß § 18 / Satzungsänderung
Am: Samstag, den 08.03.2025 um 13.00 Uhr 10.02.2025
in das Gasthaus: Knop’s Restaurant „Zur Post“, Alte Zollstraße 5, 30900 Wedemark.
Liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand beschäftigt sich seit längerer Zeit mit unserer bestehenden Vereinssatzung vom 25.03.2017. Hintergrund sind die zum Teil nicht eindeutigen Formulierungen in den Paragraphen und unsere zukünftige Positionierung in Bezug auf das innere und äußere Vereinsleben. Aufgrund dessen erwägt der Vorstand eine vollständige Überarbeitung bzw. eine Neufassung der Vereinssatzung.
Im Folgendem wird zu einigen wesentlichen Änderungen Bezug genommen, wobei § (alt) = gültige Satzung und § (neu) = neuer Satzungsentwurf bedeutet.
- In § 4 (alt) ist die Regelung zur Mitgliedschaft und dem Einzelstatus eines Mitgliedes unzureichend beschrieben; gleiches gilt für den Beitrittsgesuch. Die Neufassung der Satzung sieht in § 3 (neu) die Beschreibung von ordentlichen, jugendlichen, fördernden, passiven Mitgliedern und der Ehrenmitgliedschaft vor.
- Gemäß § 32 BGB muss jeder eingetragene Verein (e.V.) einen Vorstand und eine Mitgliederversammlung besitzen. Darüber hinaus können noch weitere Organe ernannt und mit Kompetenzen ausgestattet werden. In unserer aktuellen Satzung sind in § 11 (alt) als weitere Organe die Hauptversammlung, der Gewässerausschuss und die Jugendgruppe verankert. Für jedes eingetragene Organ muss allerdings eine eindeutige Satzungsgrundlage existieren, die Regelungen zu folgenden Punkten beinhalt:
Neben der Organbezeichnung, die Zuständigkeiten und Aufgaben des Organs, die Art der Bestellung des Organs (z.B. Wahl durch die Mitgliederversammlung oder den Vorstand), die Dauer der Bestellung, die Zahl der Mitglieder des Organs, die Einberufung des Organs und die Beschlussfassung der Organmitglieder. Zukünftig sollen in § 7 (neu) die Hauptversammlung, der Gewässerausschuss und die Jugendgruppe als – bislang nicht praktizierende – Organe entfallen. Die Hauptversammlung wird wie zuvor von der Mitgliederversammlung, der Gewässerausschuss durch den Gewässerwart und die Jugendgruppe durch den Jugendwart repräsentiert.
- Die Kassenrevisoren bzw. Kassenprüfer in § 17 (alt) sind als fakultatives Vereinsorgan nicht davon betroffen und finden als Prüforgane weiterhin Beachtung in § 12 (neu).
- Der in § 12 (alt) als Vorstandsmitglied erwähnte Ehrenvorsitzende soll zukünftig kein offizielles Vereinsamt mehr tragen.
- Die Wahl oder Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern bzw. dessen zeitliche Bestellung ist in der aktuellen Satzung nicht beschrieben. Zurzeit praktizieren wir einen 2-Jahres-Rhythmus. Zukünftig sollen in § 9 (neu) die Vorstandsämter eine Amtsperiode von 4 Jahren erhalten. Dies dient dem Zweck des Vereins und der Planungssicherheit des Vorstands, sodass unter anderem zukünftige und länger andauernde Vereinsprojekte entsprechend der Amtsperiode geplant werden können. Weiter soll die Blockwahl von Vorstandsämtern auf Antrag der Versammlung ermöglicht werden.
Die Aufgaben und Befugnisse des Vorstandes werden in § 10 (neu) beschrieben.
- In § 15 (alt) wird auf das Stimmrecht nur bedingt Bezug genommen. Der Vorstand ist sich einig, dass es bei einer Mitgliederabstimmung auf die Befürwortung eines Antrages ankommt. Deshalb sollen zukünftig in § 13 (neu) Enthaltungen als Nein-Stimmen gezählt werden.
- Im Vergleich zu § 19 (alt) soll unser Verein in § 16 (neu) intensiver geschützt werden: Solange der Verein sieben stimmberechtigte Mitglieder zählt, kann er nicht aufgelöst werden.
- Im Satzungsentwurf wird in § 17 (neu) der Datenschutz verankert.
Der Vorstand bittet alle Mitglieder um intensive Durchsicht des Satzungsentwurfes. Zur Änderung der Vereinssatzung ist gemäß § 18 eine zu diesem Zweck einberufene ordentliche Hauptversammlung zuständig. Für den Beschluss des Satzungsentwurfes ist eine Mehrheit von 3/4 der erschienenen und stimmberechtigten Mitglieder notwendig.
Um sämtliche Anregungen oder auch Bedenken zu berücksichtigen, bitten wir um Mitteilung bis zum 01.03.2025 per E-Mail an: kontakt.
Der Vorstand
Einladung zur Jahreshauptversammlung 10.02.2025
Liebe Vereinsmitglieder,
der Vorstand lädt zur Jahreshauptversammlung am
Samstag, den 08.03.2024 um 15.00 Uhr
in das Gasthaus: Knop’s Restaurant „Zur Post“, Alte Zollstraße 5, 30900 Wedemark ein.
(Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung wird ein warmes Essen gereicht.)
Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Beschlussfähigkeit. Gedenken an die verstorbenen Mitglieder.
- Verlesung und Genehmigung des Protokolls der Jahreshauptversammlung vom 09.03.2024 durch den Schriftführer.
- Bericht des 1. Vorsitzenden.
- Bericht des Gewässerwartes.
- Bericht des Jugendwartes.
- Bericht des Schatzmeisters.
- Bericht der Kassenprüfer.
- Entlastung des Vorstandes.
- Festlegung des Haushaltes für das Geschäftsjahr 2025.
- Festlegung der Mitgliedsbeiträge 2025.
- Vorstellung und Genehmigung des Haushaltsplans.
- Vorstandswahlen: 1. Vorsitzender, 2. Vorsitzender, Schatzmeister, Gewässerwart, Schriftführer, Jugendwart.
- Wahl der Kassenprüfer.
- Anträge zur Jahreshauptversammlung.
Hinweis: Anträge müssen bis 7 Tage vor der Veranstaltung (01.3.2025) dem Vorstand schriftlich vorgelegt werden (per Post oder per E-Mail an: kontakt).
- Beschlussfassung zu den Arbeitseinsätzen in 2024
- Beschlussfassung zu den Arbeitseinsätzen in 2025
- Festlegen der Termine für die Arbeitseinsätze.
- Verschiedenes:
Organisation Weihnachtsmarkt, Anregungen oder Bedenken zum Vereinsgeschehen (u.v.m.)
- Administratives:
- a) Abgleich der aktuellen Bank- und Adressdaten bzw. SEPA-Einzugsermächtigungen.
Hinweis: Im Laufe des Geschäftsjahres werden die Mitgliedsbeiträge und eventuelle Strafgelder für nicht erbrachte Leistungen eingezogen.
- b) Ausgabe der Jahresbeitragsmarken und Stempeln der Mitgliedsausweise (ggf. Ausgabe neuer Mitgliedsausweise).
Der Vorstand
Der Angelverein Mandelsloh e.V. engagiert sich auch weiterhin außerhalb des Wassers intensiv für den Umweltschutz und hat bereits vor Ostern ein weiteres Naturschutzprojekt mit Hilfe der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung gestartet. Pünktlich zur Brut- und Setzzeit wurden, Dank den bereitgestellten Fördergeldern, insgesamt 60 Nistkästen angeschafft und im Umfeld des Amedorfer Franzsees und dem angrenzenden Moorgebietes an die dafür geeigneten Bäume platziert. Die Palette der vielen unterschiedlichen Nistkästen reicht von kleinen Meisenkästen und Zaunkönigkugeln bis hin zu großen Fledermaus- und Eulenhöhlen, die nummeriert und mit GPS-Daten kartographiert wurden. Wie wichtig zu dieser Jahreszeit das Aufhängen von geeigneten Nisthilfen ist, zeigte sich bereits kurz nach dem Aufhängen und den ersten „Besichtigungen“ der geflügelten Bewohner. Der AV Mandelsloh e.V. wird dieses Projekt auch in Zukunft weiter begleiten und unterstützen.
Bild: Engagierte Angler mit einem Anhänger voller Nistkästen (60 St.)
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